Geschichte der evangelischen Gemeinde Breckerfeld

Auszug aus der Schrift von Eduard Hellweg, evangelischer Pfarrer zu Breckerfeld

Breckerfeld, 15. November 1883

§ 2
Einiges über die Lage, die Grenzen und die Beschaffenheit der evangelischen Gemeinde Breckerfeld

Die Gemeinde Breckerfeld bildet mit der Gemeinde Dahl das Amt Breckerfeld. Woher der Name Breckerfeld kommt, läßt sich nicht nachweisen. Nach von Steinen ist verschiedentlich angenommen worden, daß die Stadt daher den Namen habe, weil sie auf einem steinigten Boden, wo das Feld schwer zu brechen oder zu bauen sei (ubi difficulter scindatur terra aratro) erbaut worden, doch kann er sich selbst dieser Meinung nicht anschließen, weil auch die meisten anderen Städte im sogenannten Sauerlande d. i. Süderlande denselben Boden haben. Dazu kommt, daß die Stadt in den ältesten Nachrichten nicht Breckerfeld sondern Breckelfelde genannt wird. - Sie liegt 1250 Fuß über dem Meere. - Die evangelische Gemeinde Breckerfeld wird begrenzt im Norden durch die Gemeinden Voerde und Zur Straße, im Osten durch die Gemeinden Zur Straße, Dahl und Hülscheid, im Süden durch die Gemeinde Halver, nach Westen durch die Gemeinden Radevormwald und Rüggeberg. Die Stadt umfaßt mit ihrer Feldmark einen Bezirk von etwa 3/8 Quadrat-Meilen, das Kirchspiel von etwa 5/8 Quadrat-Meilen.

Zur Stadt gehören auch verschiedene Bewohner des Kirchspiels, die sog. Außenbürger. Dieselben haben wahrscheinlich früher, zu der Zeit, wo Breckerfeld noch mit Mauern umgeben war, das Recht gehabt, in kriegerischen Zeiten sich in die Stadt zurückzuziehen und ihren Schutz zu genießen. Zur Außenbürgerschaft gehören die Orte (resp. Häuser): Am Neuenschatze, am Knapp, Sonnenschein, Ecklöh, Vogelsruthe, ein Theil des Dorfes Epscheid, in der Epscheid, Reckhammer, Pulvermühle, Ober-Bühren, Wengenberg, Landwehr und Breloh.

Das Kirchspiel besteht aus 4 Bauerschaften:

  1. Im Osten: Bühren (früher Büer oder Bürer Bauerschaft genannt), mit den Orten: Nieder-Bühren, Epscheid, Klütingsbecke, Rohland, Schlüchter, Dahl, Dahlerbrücke, Huxardt, Hüsmecke, Stöcken, Wahnscheid, (früher Wansche) Windhagen und Glör.
  2. Nach Süden: Berghausen mit den Orten: Berghausen, Loh (thom Loe), Ehringhausen, Lehnenhaus, Neues Haus, Heide, Klevinghausen, Schlage, Branten, Frettlöh, Böckel, Altenbreckerfeld, Funkenhaus, Ruggenfeld, Fischersheide, Schlagbaum und Wittenstein.
  3. Nach Westen: Ebbringhausen mit den Ortschaften: Ebbringhausen, Holthausen, Walkmühle, Kamp, Beurte, Steupingen, Kotten, Holle, Siepen, Lausberg, Mühle, Steinbach, Groll, Hochland und Rückelshausen.
  4. Nach Norden: Brenscheid-Neuenloh, (Niggeloh) mit den Ortschaften: Brauck, Königsheide, Peyinghausen, Bienscheid, Hasenschlag, Saale, Eicken, Dörren, Schleifkotten, Siepen, Habaudt, Lorenzheide, Finkenberg, Krallenheide, Niedernheerd, Hammachersheide, Neuenloh, am weißen Pferd, Obernheerd, Delle, Langescheid, Krägelohe, Schaffland, Rohland, Altenfeld.

Im Jahre 1872 gab es in Stadt und Kirchspiel 545 Wohnhäuser mit 806 evangelischen Haushaltungen und 3769 evangelischen Einwohnern.

Nach der Zählung vom Jahre 1880 hatte die politische Gemeinde Breckerfeld, deren Grenzen sich genau mit denen der Kirchengemeinde Breckerfeld decken:

 

Bereich

Einwohner

a

in der Stadt

1701

b

im Kirchspiel

2078

 

in Summa

3779

 

Davon waren evangelisch:

 

Bereich

Evangelisch

a

in der Stadt

1605

b

im Kirchspiel

2010

 

in Summa

3615

 


Bis zum Jahre 1850 bestand auf dem Wengenberge bei Breckerfeld eine optische Telegraphenstation. Dieselbe gehörte zu der optischen Telegraphenlinie zwischen Berlin und Cöln. Auf dem Wengenberge bei Breckerfeld befand sich die Station Nr. 45, zu Veserde bei Wiblingwerde Nr. 44, zu Iserlohn Nr. 43 und zu Rade vorm Wald Nr. 46.

Im Auftrage der Königlichen Regierung vom 21. Juli 1851 verkaufte der Amtmann Nölle das Stationsgebäude an den Landwirth Friedrich vom Dahl am Wengenberge für 160 Thaler. Der letzte Ober-Telegraphist war Munte, der letzte Stationswächter Birkenstock. Dieselben gingen am 1. Juli 1850 ab.

Die 3 Stadtthore hatten früher die Namen:

a)  Das Oberthor (nach Halver hin);

b)  Das Unterthor (nach Hagen hin);

c)  Das Schmiedethor (nach Lüdenscheid hin).

Noch ist zu erwähnen, daß die Stadt Breckerfeld eine gute Wasserleitung besitzt. Das Wasser wird aus einer Quelle am Wengenberg 20 Minuten weit durch Röhren in die Stadt geleitet und ergießt sich dort in 3 verschiedene Bassins.

Endlich ist bemerkenswerth, daß im Kirchspiel Breckerfeld seit alten Zeiten alljährlich ein Scheibenschießen stattfindet. Die Nachrichten über dasselbe gehen zurück bis 1707. Am 16. August 1707 ernennt der Drost des Amtes Neuenrade Franz Bernh. Johann von Neuhoff, Herr zu Pungelscheid u. s. w., an Stelle des verstorbenen Fähnrichs Peter von Bühren den ältesten Sohn des Vorstehers des Kirchspiels Breckerfeld Dethmar Hackenberg mit Namen Diedrich Hackenberg zu Dörnen zum

„Fenderichen der Schützengesellschaft, Kirspels Breckerfelde.“ Nach dessen Tode wird sein Sohn Christoph Diedrich Hackenberg am 1. August 1741 durch den Hogrefen zu Breckerfeld und Richter zu Halver und Kierspe J. Grüter zum „Fähnrich“ eingesetzt, wobei den Eingesessenen des Kirchspiels aufgegeben wird, demselben „gehörige Folge in allen und jeden auf Befehl und mit Vorwissen und Bewilligung der Obrigkeit vorfallenden Zusammenkünften und Aufzügen, auch Märschen und Postierungen ohnweigerlich und williglich zu leisten.“

Die Fähnriche wurden mit Einwilligung der Gemeinde auf Lebenszeit ernannt. Denselben wurde bei erster Zusammenkunft die Fahne feierlich übergeben, wogegen diese verpflichtet waren, den Eingesessenen 5 Tonnen Keut und außerdem einen neuen Hut zu geben, um welchen nach der Scheibe geschossen wurde, auch die dabei sonst entstehenden Kosten zu tragen.

Am 1. Juli 1749 wird durch den Fähnrich und die 5 Corporäle unter Zustimmung der Eingesessenen des Kirchspiels ein neues Statut entworfen. Es wird bestimmt, daß das Scheibenschießen jährlich am ersten Sonnabend nach St. Johannis stattfinden soll. Berechtigt sind die Hausväter oder an deren Statt ein erwachsener Sohn des Hauses. Jeder Eingesessene hat jährlich 2 Stüber an den Fähnrich zu zahlen, wovon dieser dem Schützenkönig einen neuen Hut für 1 1/2 Thaler zu kaufen und dem Führer 40 Stbr. zu bezahlen hat. Der Rest wird gemeinsam verzehrt. Das Scheibenschießen soll jedesmal an dem Orte gehalten werden, wo derjenige wohnt, welcher das letzte Mal den Vogel abgeschossen hat. Die Corporäle und Tambours müssen mit je 2 Schützen aus jeder Bauerschaft den neuen Schützenkönig bis in sein Haus geleiten, falls derselbe nicht weiter als eine halbe Stunde entfernt wohnt.

Zu diesem Statut wurden am 6. Juli 1853 durch die Gemeinde-Vertreter in Verbindung mit dem Führer und den Unteroffizieren der Schützen-Gesellschaft einige Zusätze gemacht. Danach sollen in Zukunft immer auf 5 Jahre 1 Führer und 5 Unteroffiziere gewählt werden. Außerdem soll stets nach einer Scheibe mit 12 Ringen geschossen werden. Für jeden Schuß sind 50 Pfennige zu zahlen. Wer den besten Schuß thut wird König, wer den zweitbesten Schuß thut, Fähnrich.

Im Juni 1865 stellte der Vorstand der Schützen-Gesellschaft an den Gemeinderath des Kirchspiels mit Rücksicht darauf, daß nach altem Herkommen der König und der Fähnrich jedesmal auf das betr. Jahr, von allen Hand- und Spanndiensten, Einquartierungslasten, Kriegsfuhren